Solarpaket 1 – Vereinfachte Regelungen für Balkonkraftwerke in Kraft

Balkonkraftwerk

Durch die Nutzung von Balkonkraftwerken können Verbraucher einfach und kostengünstig Teile ihres Energiebedarfes selbst erzeugen. Balkonkraftwerke sind kleine Solaranlagen die mit geringem Installationsaufwand z.B. auf Garagendächern, an Hausfassaden oder Balkonen montiert werden können.

Am 26. April 2024 haben Bundestag und Bundesrat mit dem Solarpaket 1 neue gesetzliche Regeln für Balkonkraftwerke verabschiedet. Dies führt für die Errichter und Betreiber zu verbesserten und vereinfachten Rahmenbedingungen für Bau und Betrieb solcher Anlagen.

Für die Kunden gelten es die folgenden wesentlichen Änderungen:

Höhere elektrische Leistung zulässig

Für Anlagen mit einer installierten Modul-Leistung (Leistung der PV-Module) bis 2.000 Watt und einer Wechselrichter-Ausgangsleistung bis 800 W (bisher 600 W) gilt ein vereinfachtes Anmeldeverfahren.

Vereinfachtes Anmeldeverfahren

Im vereinfachten Anmeldeverfahren muss nach Installation einer Anlage nur noch eine Meldung an die Bundesnetzagentur erfolgen. Die Bundesnetzagentur informiert dann den Netzbetreiber. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Errichter bzw. Betreiber der Anlage ist nicht mehr erforderlich.

Kein digitaler Zähler notwendig

Der Betrieb der Anlage ist übergangsweise ohne digitalen Zähler möglich. Die Anlage darf somit auch angeschlossen und betrieben werden, wenn beim Kunden noch ein herkömmlicher sogenannter Ferraris – Zähler eingebaut ist.

Neue Regelungen leisten Beitrag zur Energiewende

Insgesamt bieten die neuen Regeln für Balkonkraftwerke eine Vielzahl von Vorteilen für die Verbraucher und tragen dazu bei, die Nutzung erneuerbarer Energien weiter zu fördern. So kann jeder Haushalt einen Beitrag zur Energiewende leisten.

Wir beraten Sie gern bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks!

Information der Bundesregierung zu Balkonkraftwerken